Impressumspflicht: was wirklich auf Ihre Webseite gehört
Das Impressum ist die kürzeste Seite Ihrer Webseite und die mit dem größten Ärgerpotenzial. Fehlt eine Zeile, kann eine Abmahnung ins Haus flattern. Steht alles drin, schafft die Seite Vertrauen. Hier steht, was hineingehört und was nicht.
Wer ein Impressum braucht
Die Pflicht steht im Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), dem Nachfolger des früheren Telemediengesetzes. Sie trifft alle geschäftsmäßigen Online-Angebote. Und „geschäftsmäßig" ist weit gefasst: Es kommt nicht darauf an, ob Sie auf der Seite etwas verkaufen. Eine reine Visitenkartenseite mit Öffnungszeiten und Telefonnummer reicht bereits.
Ohne Impressum kommen nur wirklich private Seiten aus, etwa eine Fotoseite für die Familie. Sobald ein Betrieb dahintersteht, gilt die Pflicht. Das gilt auch für die Seite, die „nur mal schnell" für einen neuen Standort gebaut wurde, und für die Landingpage einer einzelnen Aktion.
Auch Vereine, Nebenerwerbsbetriebe und nebenberufliche Angebote fallen darunter. Entscheidend ist nicht der Gewinn, sondern dass das Angebot auf Dauer angelegt ist und nicht rein privaten Zwecken dient. Wer im Nebenerwerb Hundetraining anbietet oder als Verein Kurse ankündigt, braucht die Angaben genauso wie eine GmbH mit 40 Beschäftigten.
Dieser Artikel gibt eine Orientierung, er ersetzt keine Rechtsberatung. Ob Ihre Angaben vollständig sind, prüft im Zweifel eine Anwältin oder ein Anwalt, gern auch die zuständige Kammer.
Diese Angaben gehören immer hinein
Der Kern ist bei allen gleich. Es geht darum, dass Sie erreichbar und identifizierbar sind:
- Name und Rechtsform genau so, wie sie im Register oder im Gewerbeschein stehen.
- Vertretungsberechtigte Person bei Gesellschaften, also Geschäftsführung oder Inhaber:in.
- Vollständige Anschrift mit Straße und Hausnummer. Ein Postfach genügt nicht.
- E-Mail-Adresse und eine zweite Möglichkeit, Sie schnell zu erreichen. In der Praxis ist das die Telefonnummer.
- Registergericht und Registernummer, falls Sie eingetragen sind.
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, falls vorhanden. Die normale Steuernummer gehört nicht hierher.
Die E-Mail-Adresse muss übrigens funktionieren und gelesen werden. Ein Kontaktformular allein ersetzt sie nicht. Wenn Sie Spam fürchten: Ein eigenes Postfach nur für diesen Zweck ist die einfachere Lösung als eine unleserliche Schreibweise.
Zur Telefonnummer wird oft gestritten. Vorgeschrieben ist, dass eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und eine unmittelbare Kommunikation möglich sind. Ein Telefonanschluss ist dafür der einfachste Weg und in der Praxis der Standard. Für einen lokalen Betrieb ist die Nummer ohnehin kein Risiko, sondern der häufigste Weg, auf dem Aufträge hereinkommen. Verstecken Sie sie also nicht, sondern zeigen Sie sie zusätzlich im Kopfbereich Ihrer Seite.
Was je nach Rechtsform und Beruf dazukommt
Ab hier wird es individuell. Diese Übersicht zeigt die häufigsten Fälle bei kleinen Betrieben:
| Ihre Situation | Zusätzlich anzugeben |
|---|---|
| Einzelunternehmen, nicht eingetragen | Vor- und Nachname, keine Fantasiebezeichnung allein |
| GmbH, UG, GbR, OHG | Vertretungsberechtigte, Registergericht und Nummer |
| Zulassungspflichtiges Handwerk | Handwerkskammer, Berufsbezeichnung und Verleihungsstaat |
| Heilberufe, Kanzleien, Steuerberatung | Kammer, Berufsbezeichnung, berufsrechtliche Regelungen und wo sie einsehbar sind |
| Tätigkeit mit behördlicher Erlaubnis | Zuständige Aufsichtsbehörde mit Anschrift |
| Eigene redaktionelle Inhalte, etwa ein Magazin | Verantwortliche Person für den Inhalt mit Anschrift |
Wenn Sie unsicher sind, welche Angaben für Ihren Beruf gelten: Die Kammern und Berufsverbände halten dazu meist ein kurzes Merkblatt bereit. Ein Anruf dort ist schneller als eine Stunde Suche im Netz.
Wo das Impressum stehen muss
Es muss „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" sein. Übersetzt heißt das: von jeder Unterseite aus in höchstens zwei Klicks erreichbar, ohne Scrollen im Kleingedruckten zu suchen. Der übliche und sichere Platz ist der Fußbereich, gemeinsam mit der Datenschutzerklärung.
Nennen Sie den Link „Impressum". Kreative Bezeichnungen wie „Über uns", „Legal" oder „Rechtliches" sind riskant, weil nicht jede:r sie versteht. Wer eine Über-uns-Seite hat, kann sie behalten. Das Impressum bekommt trotzdem seinen eigenen, klar benannten Link.
Halten Sie es außerdem getrennt von der Datenschutzerklärung. Beides sind eigene Seiten mit eigenen Aufgaben: Das Impressum sagt, wer Sie sind. Die Datenschutzerklärung sagt, was mit den Daten Ihrer Besucher passiert. Beide zusammenzuwerfen macht die Seite unübersichtlich und Lücken schwerer auffindbar. Welche Punkte auf der Datenschutzseite stehen müssen, haben wir in der DSGVO-Checkliste für kleine Betriebe aufgeschrieben.
Kurz gesagt: Eigene Seite, eigener Link im Fuß, Bezeichnung „Impressum", von überall erreichbar. Damit haben Sie den formalen Teil erledigt.
Die häufigsten Fehler
Bei Prüfungen tauchen fast immer dieselben Punkte auf:
- Veraltete Daten. Umzug, neue Telefonnummer, Wechsel der Rechtsform: Das Impressum zieht als Letztes nach oder gar nicht.
- Nur ein Kontaktformular statt einer echten E-Mail-Adresse.
- Als Bild eingebunden, damit es niemand kopieren kann. Damit ist es weder maschinenlesbar noch barrierefrei.
- Fehlende Kammerangaben bei zulassungspflichtigen Berufen. Das ist der Klassiker im Handwerk und bei Praxen.
- Kopierte Haftungsklauseln aus dem Netz, die auf einen ganz anderen Betrieb passen.
Ein Wort zu den langen Haftungsausschlüssen, die man oft findet. Sie sind kein Pflichtbestandteil und schützen selten so, wie sie versprechen. Ein knappes, korrektes Impressum ist besser als drei Bildschirmseiten fremder Textbausteine.
Zwei Angaben, die aus alten Vorlagen stammen
Manches ist neuer, als die Vorlagen im Netz vermuten lassen. Erstens heißt die Rechtsgrundlage seit 2024 nicht mehr Telemediengesetz, sondern Digitale-Dienste-Gesetz. Wer noch „gemäß § 5 TMG" schreibt, ist inhaltlich meist trotzdem in Ordnung, aber die Angabe ist veraltet.
Zweitens wurde die europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung 2025 eingestellt. Der Link darauf, der jahrelang in jedes Impressum gehörte, geht heute ins Leere. Prüfen Sie, ob er bei Ihnen noch steht. Der Hinweis, ob Sie an einem Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen, kann unabhängig davon weiterhin nötig sein.
Beispiel
Nehmen wir einen Malerbetrieb, der seit dem Frühjahr als GmbH firmiert. Im Impressum steht aber noch der frühere Einzelunternehmer. Zusätzlich fehlt die Handwerkskammer. Beides ist in zehn Minuten korrigiert. Solange es dort steht, bleibt es ein vermeidbares Risiko.
Impressum außerhalb der eigenen Webseite
Die Pflicht endet nicht an der Domain. Auch geschäftliche Profile in sozialen Netzwerken brauchen die Angaben, mindestens als deutlich erkennbaren Link. Nutzen Sie dafür das Info- oder Über-Feld des jeweiligen Netzwerks.
Beim Google-Unternehmensprofil ist die Sache einfacher: Dort verlinken Sie Ihre Webseite, und über den Fußbereich ist das Impressum erreichbar. Wichtig ist vor allem, dass Name, Adresse und Telefonnummer überall identisch geschrieben sind. Abweichungen können Google verwirren und Ihr lokales Ranking bremsen, wie wir im Artikel zum Optimieren des Unternehmensprofils beschreiben.
Ein Impressum ist auch Vertrauensarbeit
Der rechtliche Teil ist das eine. Praktisch schaut ein Teil Ihrer Besucher genau dort nach, ob hinter der Seite ein echter Betrieb steht. Auch KI-Systeme und Suchmaschinen werten diese Angaben aus, wenn sie einschätzen, wie glaubwürdig eine Quelle ist. Wir haben das im Artikel über Vertrauenssignale für Google und KI ausführlich beschrieben. Nutzen Sie die Seite also nicht nur als Pflichtübung: Klare Angaben, aktuelle Zahlen und ein Link zu Ihrer Kontaktseite kosten nichts und wirken.
Fazit: vier Schritte zum sauberen Impressum
Diese Seite ist schnell erledigt, wenn Sie sie einmal richtig machen und danach im Blick behalten.
- Gleichen Sie Name, Rechtsform, Anschrift und Register mit Ihren aktuellen Unterlagen ab.
- Ergänzen Sie Kammer, Berufsbezeichnung oder Aufsichtsbehörde, falls Ihr Beruf reglementiert ist.
- Entfernen Sie veraltete Verweise, etwa den Link zur eingestellten Streitbeilegungsplattform.
- Prüfen Sie Ihre Social-Media-Profile und tragen Sie den Impressumslink nach.
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