Barrierefreiheit
Barrierefreiheit heißt, dass Ihre Webseite auch dann benutzbar bleibt, wenn jemand schlecht sieht, keine Maus bedienen kann oder sich Seiten vorlesen lässt. Dazu gehören kräftige Farbkontraste, Beschreibungen zu Bildern, klar beschriftete Formularfelder und eine Bedienung, die allein mit der Tastatur funktioniert. Der Aufwand entsteht beim Bauen, und alle übrigen Besucher haben etwas davon.
Zur Pflichtfrage keine Rechtsberatung. Ob das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz Ihren Betrieb bindet, hängt an Ihrem Angebot und Ihrer Betriebsgröße. Das beurteilt eine Kanzlei für IT-Recht. Wir erklären hier den Begriff und bauen die technische Seite.
Was das genau bedeutet
Ein Blumengeschäft in einer Fußgängerzone. Die Tür steht offen, hinein kommt jeder. Trotzdem gehen manche wieder, ohne etwas gekauft zu haben. Der Schriftzug über der Theke ist hellgrau auf Weiß. Die Preise stehen mit Bleistift auf kleinen Steckkarten. Zwischen den Eimern bleibt ein Gang von vierzig Zentimetern. Beschwert hat sich nie jemand, man geht einfach woanders hin. Hürden auf einer Webseite wirken genauso: Sie fallen nicht auf, weil die Leute, die an ihnen scheitern, nichts sagen.
Betroffen sind mehr Leute, als der Begriff vermuten lässt. Neben Menschen mit dauerhafter Einschränkung ist es die Stammkundin mit nachlassender Sehkraft, der Kunde mit dem Arm im Gips und jeder, der bei Sonne auf ein spiegelndes Display schaut.
Technisch sind es überschaubare Dinge. Farben müssen sich deutlich voneinander abheben, damit Schrift lesbar bleibt. Zu jedem Bild gehört ein kurzer Text, der beschreibt, was darauf zu sehen ist. Jedes Formularfeld braucht eine Beschriftung, die stehen bleibt. Und alles Anklickbare muss sich auch mit der Tabulatortaste erreichen lassen. Davon hängt ab, ob ein Screenreader zurechtkommt, also ein Programm, das den Bildschirminhalt vorliest.
Warum das für Ihr Unternehmen zählt
Der Verlust ist still. Niemand meldet Ihnen, dass er Ihr Formular nicht ausfüllen konnte. Wer nicht weiterkommt, nimmt den nächsten Anbieter. Diese Anfragen fehlen in keiner Auswertung, weil sie nie entstanden sind.
Dazu kommt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, das seit dem 28. Juni 2025 gilt. Es nimmt unter anderem Onlineshops und viele im Netz abgeschlossene Dienstleistungen in die Pflicht. Kleinstunternehmen sind dabei teilweise ausgenommen. Ob Ihr Angebot darunterfällt, klären Sie besser vor der Technik.
Ein Nebeneffekt wird selten dazugesagt: Bildbeschreibungen, eine saubere Reihenfolge der Überschriften und Angaben als Text statt im Bild sind genau das, was auch Suchmaschinen und KI-Dienste lesen. Sie machen die Arbeit einmal und bekommen zwei Ergebnisse.
So gehen Sie vor
- Bedienen Sie Ihre Seite einmal nur mit der Tastatur. Maus zur Seite legen, mit der Tabulatortaste springen, mit Enter auswählen. Sehen Sie jederzeit, wo Sie gerade sind? Kommen Sie ins Menü? Und lässt sich das Kontaktformular vollständig ausfüllen und abschicken?
- Vergrößern Sie die Schrift auf das Doppelte. Mit Strg und der Plustaste, am Mac mit der Befehlstaste. Dabei darf nichts verschwinden, nichts übereinanderliegen und nichts seitliches Schieben erzwingen. Genau so lesen viele ältere Kundinnen und Kunden Ihre Seite täglich.
- Schreiben Sie zu Ihren Bildern auf, was zu sehen ist. Ein Satz genügt, im Redaktionssystem heißt das Feld meist Alternativtext. Schmückende Bilder bleiben ohne Text. Wichtiger noch: Was heute nur im Bild steht, etwa Öffnungszeiten oder Preise, gehört zusätzlich als Text auf die Seite.
- Nehmen Sie sich das Kontaktformular vor. Jedes Feld braucht eine sichtbare Beschriftung, die stehen bleibt, nicht nur einen grauen Hinweis, der beim Tippen verschwindet. Fehlt etwas, muss die Meldung sagen, welches Feld gemeint ist und was daran nicht stimmt.
- Lassen Sie den Rest messen. Farbkontraste, die Reihenfolge der Überschriften und die Beschriftungen im Quelltext lesen kostenlose Prüfwerkzeuge im Browser aus. Hier beginnt der technische Teil: Die Liste verstehen Sie, das Abarbeiten ist Sache der Person, die Ihre Webseite betreut.
Typische Fehler
Vier Sätze, die bei diesem Thema fast immer fallen.
Auf unsere Seite kommt doch niemand mit einer Behinderung?
Das wüssten Sie gar nicht, denn niemand meldet, dass er aufgegeben hat. Außerdem greift der Begriff zu kurz: Betroffen ist auch, wer im Sonnenlicht kaum etwas erkennt oder den Arm in der Schlinge trägt.
Gibt es kein Werkzeug, das man einbaut und dann ist die Seite barrierefrei?
Solche Einblendungen legen sich über die Seite und bieten größere Schrift oder andere Farben an. An der Seite darunter ändern sie nichts. Wer ein Vorleseprogramm braucht, hat es längst auf dem eigenen Gerät. Repariert werden muss die Seite selbst.
Wird meine Seite dann nicht hässlich?
Nein. Kontrast ist eine Frage der Farbwahl, nicht des Verzichts. Ein kräftiges Grün steht einer Marke so gut wie ein blasses. Die meisten Änderungen sieht man ohnehin nicht, sie stecken im Aufbau der Seite.
Muss ich das alles auf einmal machen?
Nein. Jede beseitigte Hürde wirkt sofort für sich. Fangen Sie dort an, wo Geschäft entsteht: erst das Kontaktformular, dann die Kontraste, dann die Bilder. Mehr dazu im Beitrag zum BFSG.
Verwandte Begriffe
Wie wir damit umgehen
Wir bauen Kontraste, Beschriftungen und die Bedienung per Tastatur von Anfang an ein, weil Nachrüsten mehr kostet als Einplanen. Was wir nicht tun: eine Einblendung ins Eck setzen und das Thema für erledigt erklären. Stattdessen sagen wir offen, welcher Teil an der Technik hängt und welcher an Ihren Inhalten. Beschreibungen zu Ihren Fotos und verständliche Überschriften kann Ihnen niemand abnehmen. Wir sagen Ihnen aber, was zu tun ist und in welcher Reihenfolge.
Kommt jeder auf Ihrer Seite ans Ziel?
Der Beitrag zum BFSG geht die Punkte durch, die für kleine Betriebe wirklich zählen. Der Sichtbarkeits-Check sieht sich unter anderem die Überschriftenstruktur an, also einen Ausschnitt davon. Eine vollständige Prüfung auf Barrierefreiheit ist er nicht.