Recht & Datenschutz

Abmahnung

Lexikon 4 Min. Lesezeit
Kurz erklärt

Eine Abmahnung ist ein anwaltliches Schreiben, das Ihnen einen Rechtsverstoß vorhält und Sie auffordert, ihn zu unterlassen. Beigelegt sind fast immer eine kurze Frist, eine Kostenrechnung und eine fertig formulierte Unterlassungserklärung zum Unterschreiben. Bei Webseiten geht es meist um ein lückenhaftes Impressum, ein fremdes Foto oder Werbemails ohne Einwilligung.

Liegt der Brief bereits auf Ihrem Tisch, gehört er zu einer Kanzlei. Nicht zu uns, nicht in ein Forum und auch nicht zu einer KI. Die Fristen sind knapp und die Unterschrift wirkt jahrzehntelang. Was wir beisteuern können, ist die technische Seite: den beanstandeten Zustand abstellen und belegen, wann das geschah.

Was das genau bedeutet

Ein Strafzettel ist bezahlt und danach vergessen. Eine Abmahnung funktioniert nicht so. Der teure Teil ist selten die Rechnung im Umschlag, sondern das Blatt, das dabeiliegt. Wer die Unterlassungserklärung unterschreibt, verspricht für alle Zukunft, den Verstoß nicht zu wiederholen, und benennt gleich selbst eine Strafe für den Rückfall. Dieses Versprechen läuft nie ab, es ist ein Vertrag ohne Enddatum.

Genau deshalb ist die vorformulierte Fassung fast immer weiter gefasst als der Vorwurf. Nehmen wir eine Tischlerei, die für ihre Webseite ein Küchenfoto vom Hersteller übernommen hat. Im Brief geht es um dieses eine Bild. In der beiliegenden Erklärung steht dann sinngemäß, man werde Aufnahmen dieses Fotografen künftig überhaupt nicht mehr verwenden, in keinem Zusammenhang. Wer das unterschreibt, hat mehr versprochen, als von ihm verlangt wurde.

Neben der Erklärung stehen meist noch drei Forderungen: die Anwaltskosten der Gegenseite, ein Ausgleich für die Nutzung und eine Auskunft darüber, seit wann und wo das Bild zu sehen war. Diese Punkte hängen zusammen. Wer einen davon vorschnell beantwortet, liefert die Grundlage für die anderen.

Warum das für Ihr Unternehmen zählt

Das Ärgerlichste an diesem Thema ist, wie banal die Anlässe sind. Eine fehlende Angabe im Impressum. Ein Foto, das jemand vor sechs Jahren aus der Bildersuche gezogen hat. Ein Rundschreiben an eine Adressliste aus der Schublade. Nichts davon bringt Umsatz, alles davon bringt Post.

Teurer als die Forderung ist oft das, was danach kommt: Termine, Unterlagen, Erklärungen im Team, schlechter Schlaf. In einem Betrieb mit fünf Leuten frisst das eine Woche.

Und die Bindung bleibt. Nach einer abgegebenen Erklärung trägt Ihr Betrieb dauerhaft ein Risiko mit sich, das jede neue Aushilfe kennen muss, die etwas auf die Webseite stellt. Ein einziges Versehen kann dann die vereinbarte Strafe auslösen.

So gehen Sie vor

  1. Schreiben Sie die Frist groß auf den Umschlag. Bevor Sie irgendetwas anderes tun. Diese Fristen sind oft nur wenige Tage lang und trotzdem ernst gemeint. Wer sie verstreichen lässt, riskiert eine gerichtliche Verfügung, und die kostet erheblich mehr als der Brief.
  2. Sichern Sie Beweise, bevor Sie etwas ändern. Bildschirmfotos mit sichtbarem Datum, die Rechnung, falls Sie das Bild gekauft haben, den Mailverkehr mit dem Anbieter. Wer erst aufräumt und dann sucht, kann seine eigene Version nicht mehr belegen.
  3. Unterschreiben Sie nichts. Auch keine scheinbar entschärfte Fassung, auch nicht nach einem freundlichen Anruf. Eine abgegebene Erklärung lässt sich praktisch nicht zurückholen. Dieser Punkt ist der wichtigste auf der ganzen Liste.
  4. Stellen Sie den Zustand ab, getrennt von der Antwort. Bild herunternehmen, Angabe ergänzen, Versand stoppen. Denken Sie an die Kopien: Beitrag bei Facebook, Bild im Google-Profil, PDF-Preisliste. Wo dieselbe Datei überall liegt, weiß die Person, die Ihre Webseite betreut.
  5. Geben Sie den Vorgang an eine passende Kanzlei. Passend heißt: mit Erfahrung im betroffenen Gebiet, also Urheberrecht, Wettbewerbsrecht oder Datenschutz. Wer Ihren Mietvertrag geprüft hat, ist hier selten der Richtige.

Typische Fehler

Vier Reaktionen, die die Lage regelmäßig verschlimmern.

Kann ich den Brief nicht einfach liegen lassen?

Das ist die teuerste Variante. Wer nicht reagiert, bekommt als Nächstes eine gerichtliche Verfügung, die ohne Anhörung ergeht. Danach sind Sie an dasselbe Verbot gebunden, tragen aber zusätzlich die Gerichtskosten. Auch eine unberechtigte Forderung will beantwortet werden, nur eben von jemandem, der das kann.

Ich habe das Foto sofort gelöscht. Ist die Sache damit erledigt?

Nein. Das Entfernen beseitigt den laufenden Verstoß, aber nicht die Vermutung, dass er sich wiederholen könnte. Genau diese Vermutung ist der Grund, warum überhaupt eine Erklärung verlangt wird. Die Kosten der Gegenseite verschwinden dadurch ebenfalls nicht.

Muss ich die Anwaltskosten der Gegenseite zahlen?

Ist die Rüge berechtigt, in der Regel ja. Die Höhe hängt aber am angesetzten Gegenstandswert, und der ist häufig großzügig gewählt. Über diesen Punkt lässt sich oft sprechen, über die Berechtigung selbst meistens nicht.

Sind solche Schreiben nicht meistens Abzocke?

Es gibt Massenversand mit dünner Begründung, dagegen kann man sich wehren. Die Mehrzahl der Schreiben an kleine Betriebe betrifft aber echte Versäumnisse. Die Frage lautet deshalb nicht „echt oder nicht", sondern: Wer prüft das, und zwar vor Ablauf der Frist.

Verwandte Begriffe

Wie wir damit umgehen

Sobald ein Schreiben im Haus ist, sind wir die falsche Adresse. Vorher sind wir die richtige. Bevor eine Seite von uns online geht, gehen wir die drei Ecken durch, aus denen die allermeisten dieser Briefe stammen: Sind die Pflichtangaben vollständig und schnell erreichbar, gibt es zu jedem Bild einen Nachweis, und steht hinter jeder Werbemail eine dokumentierte Anmeldung. Was dabei herauskommt, ist eine schlichte Liste, die Sie behalten. Genau danach fragt eine Kanzlei als Erstes, falls es doch einmal ernst wird.

Die meisten dieser Briefe fangen im Impressum an

Der Beitrag zeigt, welche Angaben hineingehören und wo sie stehen müssen. Der Sichtbarkeits-Check sieht sich Technik und Inhalte Ihrer Seite an. Ob Ihre Angaben rechtlich vollständig sind, beurteilt er nicht.

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