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Urheberrecht

Lexikon Recht des Urhebers am Werk 5 Min. Lesezeit
Kurz erklärt

Das Urheberrecht schützt, was Menschen schaffen: Texte, Fotos, Zeichnungen, Musik, Programmcode. Der Schutz entsteht automatisch im Moment des Schaffens. Es gibt keine Anmeldung, keine Gebühr und kein Register. Wer ein fremdes Werk veröffentlichen will, braucht dafür eine Erlaubnis, und zwar auch dann, wenn nirgendwo ein Hinweis darauf steht.

Das hier ist keine Rechtsberatung. Wir erklären die Grundzüge, damit Sie einschätzen können, wann Sie vorsichtig sein sollten. Ob eine konkrete Nutzung erlaubt ist, hängt am Einzelfall und gehört zu einer Kanzlei für Urheber- oder Medienrecht. Wir bauen Webseiten, wir erteilen keine Auskunft zur Rechtslage.

Was das genau bedeutet

Der wichtigste Satz ist zugleich der überraschendste: Der Schutz muss nirgends beantragt werden. Wer ein Foto macht, ist in derselben Sekunde dessen Urheber. Wer einen Text schreibt, ebenso. Das bedeutet umgekehrt, dass ein fehlender Hinweis nichts erlaubt. Ein Bild ohne Copyright-Zeichen ist nicht frei, es ist nur ein Bild ohne Zeichen.

Geschützt ist nicht die Idee, sondern die Form. Dass man eine Bäckerei mit einem Bild von Brot bewirbt, kann niemand für sich beanspruchen. Das konkrete Foto dieses Brotes dagegen schon. Bei Texten gilt dasselbe: Die Information, dass eine Heizung entlüftet werden sollte, gehört niemandem. Die Formulierung, in der ein anderer das erklärt hat, gehört ihm.

Die Schutzdauer ist lang. In Deutschland endet sie siebzig Jahre nach dem Tod des Urhebers. Alles, was in den letzten hundert Jahren entstanden ist, sollte man deshalb im Zweifel als geschützt behandeln. Und der Urheber ist nicht immer der, von dem man es erwartet: Bei einer Agenturseite liegen die Rechte oft bei der Agentur, nicht beim Auftraggeber, solange nichts anderes vereinbart wurde.

Warum das für Ihr Unternehmen zählt

Der teuerste Weg, das zu lernen, ist Post von einer Kanzlei. Bei einem einzelnen übernommenen Foto liegen die Forderungen erfahrungsgemäß im drei- bis vierstelligen Bereich, zusammengesetzt aus einer Nutzungsentschädigung und den Anwaltskosten der Gegenseite. Dazu kommt eine Unterlassungserklärung, die bei einem Rückfall richtig teuer wird. Das trifft kleine Betriebe härter, weil dort niemand vorher darüber schaut.

Der Punkt, der dabei fast immer übersehen wird, sind Texte. Die Aufmerksamkeit liegt bei Bildern, während die Produktbeschreibung eines Herstellers oder der gut erklärte Absatz von der Seite eines Mitbewerbers ohne weiteres Nachdenken übernommen wird. Das ist derselbe Vorgang und wird genauso behandelt. Bei Suchmaschinen kommt hinzu, dass kopierter Text keine eigene Sichtbarkeit aufbaut.

Es gibt auch die angenehme Seite. Das Urheberrecht schützt Sie ebenfalls. Ihre eigenen Fotos, Ihre eigenen Texte, die Beschreibung Ihrer Arbeitsweise: Wenn ein Mitbewerber das übernimmt, ist das kein Ärgernis, das man hinnehmen muss, sondern ein Vorgang mit klarer Rechtslage.

So gehen Sie vor

  1. Gehen Sie Ihre Webseite Bild für Bild durch. Zu jedem Bild eine Zeile: woher stammt es, wer hat es gemacht, wo liegt der Nachweis. Bei allem, wo Sie diese Frage nicht beantworten können, ist das Bild ein Risiko und sollte ersetzt werden, nicht diskutiert.
  2. Machen Sie dasselbe mit den Texten. Suchen Sie einen auffälligen Satz aus jedem Abschnitt bei einer Suchmaschine. Taucht er wörtlich auf einer anderen Seite auf, wurde er übernommen, möglicherweise von einer Vorgängeragentur ohne Ihr Wissen.
  3. Klären Sie, wem Ihre bestehende Seite eigentlich gehört. Wenn eine Agentur Texte und Bilder erstellt hat, steht im Vertrag idealerweise, dass die Nutzungsrechte umfassend und zeitlich unbegrenzt bei Ihnen liegen. Fehlt dieser Satz, gehört er nachgeholt, bevor Sie die Inhalte anderswo weiterverwenden.
  4. Sammeln Sie die Nachweise an einer Stelle. Rechnungen von Bildagenturen, Lizenzbedingungen, schriftliche Erlaubnisse, Verträge mit Fotografen. Ein Ordner genügt. Im Streitfall zählt allein, was Sie vorlegen können, nicht was Sie erinnern.
  5. Machen Sie eigene Aufnahmen, wo es geht. Ein Nachmittag mit einer Kamera im eigenen Betrieb löst das Problem dauerhaft und liefert zugleich Bilder, die kein Mitbewerber hat. Halten Sie schriftlich fest, dass Sie die Aufnahmen für Ihre Webseite verwenden dürfen, auch bei einem befreundeten Fotografen.

Typische Fehler

Vier Annahmen, die regelmäßig in einer Abmahnung enden.

Ich habe den Urheber doch genannt, dann ist es erlaubt.

Die Nennung ersetzt keine Erlaubnis. Sie ist meist eine zusätzliche Pflicht, wenn eine Erlaubnis vorliegt. Wer ein fremdes Foto ohne Lizenz einbindet und darunterschreibt, von wem es stammt, hat den Verstoß nur besser dokumentiert.

Das Bild stand frei im Netz, also ist es frei.

Frei zugänglich und frei verwendbar sind zwei verschiedene Dinge. Eine Bildersuche zeigt Ergebnisse an, sie vergibt keine Rechte. Auch bei Bildern, die als kostenlos angeboten werden, gelten Bedingungen, die man gelesen haben sollte.

Es ist nur ein kleiner Ausschnitt, das ist ein Zitat.

Das Zitatrecht setzt voraus, dass Sie sich inhaltlich mit dem Zitierten auseinandersetzen. Ein fremdes Foto zur Illustration einzubinden oder einen Absatz zu übernehmen, weil er gut geschrieben ist, erfüllt das nicht. Ein Zitat belegt eine eigene Aussage, es ersetzt sie nicht.

Auf meiner Seite steht doch, dass ich Rechte Dritter respektiere.

Solche Hinweise im Impressum haben keine rechtliche Wirkung. Sie ändern nichts an der Verantwortlichkeit für das, was tatsächlich auf der Seite steht. Wirksam ist nur, das Bild oder den Text nicht zu verwenden.

Verwandte Begriffe

Wie wir damit umgehen

Bei uns entstehen Texte für Ihren Betrieb, nicht aus einer Vorlagensammlung, und alle Nutzungsrechte daran gehen an Sie über. Für Bilder gehen wir denselben Weg: eigene Aufnahmen, wo es möglich ist, sonst lizenziertes Material mit hinterlegtem Nachweis. Wenn wir eine bestehende Seite übernehmen, sagen wir Ihnen, wo wir Bilder oder Texte unklarer Herkunft finden. Bewerten kann diese Fälle nur eine Kanzlei.

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