Recht & Datenschutz

Bildrechte

Lexikon Nutzungsrechte an Bildern 5 Min. Lesezeit
Kurz erklärt

Bei einem Foto auf Ihrer Webseite müssen zwei Fragen geklärt sein. Erstens: Dürfen Sie das Bild überhaupt benutzen, also gibt es eine Lizenz oder die Erlaubnis der Person, die es aufgenommen hat. Zweitens: Sind Menschen darauf erkennbar, und haben die zugestimmt. Beides ist unabhängig voneinander. Ein gekauftes Bild löst die zweite Frage nicht.

Das hier ist keine Rechtsberatung. Wir erklären, worauf zu achten ist. Ob eine bestimmte Aufnahme veröffentlicht werden darf, insbesondere wenn Menschen darauf zu sehen sind, ist eine Bewertung im Einzelfall und gehört zu einer Kanzlei für Medienrecht. Wir binden Bilder ein, wir prüfen keine Rechtslage.

Was das genau bedeutet

Die erste Ebene betrifft das Bild als Werk. Wer auf den Auslöser drückt, hat daran ein Recht, egal ob es ein Profi mit teurer Ausrüstung war oder ein Mitarbeiter mit dem Handy. Sie brauchen eine Erlaubnis, die den geplanten Zweck abdeckt. Bei gekauften Bildern regelt das die Lizenz, bei einem beauftragten Fotografen der Vertrag, bei einer eigenen Aufnahme sind Sie es selbst.

Die zweite Ebene betrifft die abgebildeten Menschen. Wer erkennbar auf einem Foto zu sehen ist, entscheidet grundsätzlich selbst darüber, ob dieses Bild veröffentlicht wird. Erkennbar heißt nicht nur das Gesicht: Auch eine Person von hinten kann durch Statur, Kleidung oder Umgebung identifizierbar sein. Bei Mitarbeitenden sollte die Zustimmung schriftlich vorliegen, freiwillig erteilt und jederzeit widerrufbar.

Eine dritte Ebene wird gern übersehen: das Motiv selbst. Ein fremdes Firmenlogo im Hintergrund, ein Kunstwerk an einer Wand, in Einzelfällen auch ein Gebäude, das von einem nicht öffentlich zugänglichen Standort aus fotografiert wurde. Für den Alltag eines kleinen Betriebs ist das selten das Hauptproblem, es erklärt aber, warum bei Aufnahmen in fremden Räumen vorher gefragt werden sollte.

Warum das für Ihr Unternehmen zählt

Bilder sind der häufigste und teuerste Fehler auf Webseiten kleiner Betriebe. Das liegt daran, dass sie leicht zu finden und leicht nachzuweisen sind. Es gibt Werkzeuge, die das Netz systematisch nach bestimmten Bildern durchsuchen. Ein Foto, das vor sechs Jahren in eine Seite gerutscht ist, wird deshalb auch heute noch gefunden.

Die zweite Ebene wird meistens erst zum Problem, wenn ein Arbeitsverhältnis endet. Eine ehemalige Mitarbeiterin möchte nicht mehr auf der Teamseite ihres früheren Arbeitgebers stehen und bittet um Entfernung. Wer dann eine schriftliche, freiwillige Zustimmung und einen klaren Ablauf hat, löst das in zehn Minuten. Wer nicht, führt eine unnötig unangenehme Diskussion.

Positiv betrachtet ist das aber vor allem ein Argument für eigene Bilder. Echte Aufnahmen aus dem Betrieb lösen beide Fragen auf einen Schlag, wenn die Zustimmungen vorliegen. Und sie wirken nachweislich besser als Stockfotos, weil Besucher innerhalb von Sekunden erkennen, ob sie einen echten Betrieb oder eine Bildagentur sehen.

So gehen Sie vor

  1. Legen Sie eine Bildliste an. Eine Zeile je Bild: Dateiname, Herkunft, Nachweis, sind Personen erkennbar. Diese Liste ist bei einer Webseite mit dreißig Bildern an einem Vormittag erstellt und danach für Jahre die Antwort auf alle Rückfragen.
  2. Holen Sie schriftliche Einwilligungen für Personenaufnahmen. Ein kurzer Text genügt: welche Aufnahmen, wofür sie verwendet werden, dass die Zustimmung freiwillig ist und widerrufen werden kann. Für jede Person ein unterschriebenes Blatt, abgelegt bei den Personalunterlagen.
  3. Klären Sie den Fall Kundschaft gesondert. Vorher-Nachher-Bilder aus Wohnungen, Aufnahmen von Veranstaltungen, Fotos zufriedener Kundschaft: All das braucht eine eigene Erlaubnis, und zwar bevor das Bild online geht, nicht danach.
  4. Sortieren Sie aus, was Sie nicht belegen können. Bei jedem Bild ohne nachweisbare Herkunft ist Entfernen die günstigste Entscheidung. Diskussionen darüber, ob es damals wohl erlaubt war, kosten mehr als ein Ersatzbild.
  5. Planen Sie einen Fototermin im eigenen Betrieb. Werkstatt, Team, Fahrzeuge, typische Arbeiten, der Empfang. Zwei Stunden reichen für Material, das Jahre trägt. Vereinbaren Sie schriftlich, dass Sie die Bilder unbegrenzt und für alle Ihre Werbezwecke nutzen dürfen.

Typische Fehler

Vier Sätze, die in der Praxis nicht tragen.

Das Bild ist gekauft, damit ist alles geklärt.

Die Lizenz betrifft nur das Bild als Werk. Sind darauf Menschen erkennbar, ist deren Einwilligung eine getrennte Frage. Bei seriösen Bildagenturen ist das für Modelaufnahmen mitgeregelt, bei kostenlosen Quellen häufig nicht.

Der Mitarbeiter war einverstanden, das haben wir besprochen.

Mündlich ist im Streitfall schwer zu belegen, gerade wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist. Ein unterschriebenes Blatt kostet fünf Minuten und erspart eine Auseinandersetzung, die sonst mit Zeitdruck geführt wird.

Wir haben das Bild leicht bearbeitet, jetzt ist es ein neues.

Zuschneiden, Filter oder eine Farbänderung machen aus einem fremden Foto kein eigenes. Für eine eigenständige Bearbeitung braucht es deutlich mehr, und die Einschätzung darüber ist Sache einer Kanzlei, nicht des Bauchgefühls.

Auf dem Foto sieht man das Gesicht doch gar nicht.

Erkennbarkeit entsteht auch durch Umgebung, Kleidung, Tätowierungen oder Statur. In einem kleinen Ort erkennt die Nachbarschaft eine Person am Firmenwagen im Hintergrund. Im Zweifel fragen ist einfacher als später zu diskutieren.

Verwandte Begriffe

Wie wir damit umgehen

Wir setzen so weit wie möglich auf eigene Aufnahmen aus Ihrem Betrieb, weil das beide Fragen zugleich löst und weil solche Bilder besser wirken. Wo wir lizenziertes Material einsetzen, hinterlegen wir den Nachweis, sodass Sie ihn jederzeit greifbar haben. Für Personenaufnahmen bekommen Sie von uns eine Vorlage für die Einwilligung, die Sie mit Ihrer Beratung abstimmen können. Die Aufnahmen selbst optimieren wir zusätzlich für schnelle Ladezeiten.

Echte Bilder statt Bildagentur

Warum Aufnahmen aus dem eigenen Betrieb mehr Anfragen bringen als gekaufte Motive und wie Sie ohne großen Aufwand dazu kommen.

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